AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZABRANSKY GmbH

Wir arbeiten ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von uns nicht akzeptiert und werden nicht Inhalt unserer Verträge. Bei Geschäftspartnern die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzte sind lehnen wir andere als die vorstehend genannten Bedingungen ausdrücklich ab.

Lieferung
Die Zabransky GmbH ist stehts um pünktliche Lieferung bemüht. Verzögerungen, welche nicht vorsätzlich oder groß fahrlässig von uns verschuldet wurden, begründen keine Schadenersatzansprüche. Bei Überschreitung der Lieferzeit um die Hälfte des aus dem Kaufvertrag resultierenden Zeitrahmen gilt dies als genehmigt, sofern der Käufer nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist. Teillieferungen und Teilrechnungen behalten wir uns vor. 

Verzug
Bestellte Waren müssen innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung übernommen werden, widrigenfalls trägt der Käufer sämtliche Verzugsfolgen. Lagerkosten für nicht übernommene Waren werden mit 1 % des Gesamtkaufpreises pro Kalenderwoche vereinbart.

Für diesen Fall werden zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Lagerkosten für die nicht übernommenen Waren in der Höhe von 1% des Gesamtkaufpreises pro Kalenderwoche vereinbart.

Bei Kaufverträgen tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung nach dem Gesetzt mit der Übernahme der Sache durch den Käufer ein. 

Leistungsverzug

Der Schuldner gerät in Verzug, wenn das gänzliche Unterbleiben der Leistung oder ein nicht vertragsgemäßes Leistungsangebot geliefert wird. Verzug tritt mit Ablauf des Fälligkeitstages ein. 

Zahlungsverzug/Verzugszinsen
Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Verkäufer seine Leistung vertragsmäßig erbracht hat und der Käufer den vertraglichen oder gesetzlichen vorgesehenen Zahlungstermin nicht einhält. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist Zabransky GmbH berechtigt Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Der Anspruch des Verkäufers auf Verzugszinsen setzt auch keine vorab ergangene Mahnung voraus. Bei Überschreitung des Zahlungstermines, welcher auf der Rechnung angeführt ist, gelten Verzugszinsen. 

Für Verbrauchergeschäfte (B2C) gelten 4 % pro Jahr als gesetzliche Verzugszinsen. 

Für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) gelten 9,2 % über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz beträgt per 1.7.2023 3,38 %. Daher beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz für Unternehmergeschäfte 12,58 %. Der jeweils aktuelle Basiszinssatz kann auf der Webseite der Österreichischen Nationalbank unter www.oenb.at abgerufen werden. (Dieser erhöhte Verzugszinssatz kommt aber nur bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Anwendung. Ist der Käufer für die Verzögerung nicht verantwortlich, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz auch bei 4 % pro Jahr.

Mahn-/Inkassospesen

Für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) gilt, dass Zabransky gesetzliche berechtigt ist für etwaige Betreibungskosten (insbesondere Mahnspesen) in Höhe von mindestens € 40,– zu fordern. Dieser Pauschalbetrag steht neben den Verzugszinsen zu. Darüberhinausgehende Betreibungskosten kann der Gläubiger nach schadenersatzrechtlichen Bestimmungen verlangen.

Für Verbrauchergeschäfte (B2C) sowie zwischen Unternehmen (B2B) gilt, dass die Zabransky Gmbh bei Zahlungsverzug des Vertragspartners neben den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner verschuldeter und dem Gläubiger erwachsener Schäden, insbesondere die Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen geltend machen kann. Diese werden in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen und sind notwendig sowie zweckentsprechend. Über die Höhe dieser Forderung können Sie sich hier informieren. (Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen StF: BGBl. Nr. 141/1996)

Gewährleistung
Der Verkäufer leistet für seine Erzeugnisse Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 

Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die Reinigung und periodisch notwendige Wartung sowie die Störungsbehebung und den Ersatz von Teilen, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen. Für Schäden aufgrund eines Verstoßes gegen die Reinigungsanweisung wird keine Haftung übernommen. Im Falle eines gerechtfertigten Gewährleistungsanspruches ist der Verkäufer berechtigt, die Forderung nach Aufhebung des Vertrages dadurch abzuwenden, dass er innerhalb einer Frist von zehn Wochen die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauscht. Diese zehnwöchige Frist beginnt mit Fertigstellung und Anerkenntnis des Mangels durch den Verkäufer. Für den Fall eines berechtigten Gewährleistungsanspruches ist der Verkäufer weiters berechtigt, einen Anspruch des Käufers auf angemessene Preisminderung abzuwenden. 

Das bedeutet, dass er:

1) entweder innerhalb einer Frist von zehn Wochen die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauscht

2) innerhalb dieser Frist eine Verbesserung bewirkt 

3) das fehlende nachträgt. 

Auch diese Frist beginnt mit der Feststellung und Anerkenntnis des Mangels durch den Verkäufer. Für produktionsbedingte Farbabweichungen leistet der Verkäufer keine Gewähr. Für die im Zusammenhang mit der Demontage bzw. Montage der Produkte des Verkäufers auftretende Risse bzw. Schäden an Gebäudeteilen (Mauerwerk) haftet der Verkäufer nicht.

Schadenersatz
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit und leichtes Verschulden seiner Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen entstehen.

Eigentumsvorbehalt
Gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, bereits eingebaute Elemente wieder abzubauen. Der Käufer tritt Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer ab.

Die durch Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte werden vom Käufer schon jetzt mit allen Nebenrechten bis zur Höhe der dem Verkäufer zustehenden Kaufpreisforderung samt Zinsen und Kosten an den Verkäufer abgetreten.

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung seines Eigentums an der Vorbehaltsware durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen und dem Verkäufer aus diesem Grund aufgewendete Kosten zu ersetzen.

Schutzrechte
Mit dem Verkauf unserer Ware gehen keine Rechte, wie insbesondere Patent-, Marken-, Musterschutz-, Urheber- und sonstige Rechte nicht auf den Käufer über.

Datenschutz
Der Käufer erklärt sich mit der Erfassung, elektronischen Verarbeitung/Speicherung und Verwendung seiner Daten für produktbezogene Informationen einverstanden.

Gerichtsstand
Sofern der Käufer nicht Verbraucher im Sinne des §1 KSchG ist, wird Wien als Gerichtsstand vereinbart.