AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZABRANSKY GmbH

Wir arbeiten ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von uns nicht akzeptiert, diese werden nicht Inhalt unserer Verträge. Bei Geschäftspartnern die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzte sind lehnen wir andere als die vorstehend genannten Bedingungen ausdrücklich ab.

Lieferung

Wir sind immer bemüht, so pünktlich wie möglich zu liefern. Wenn Lieferverzögerungen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verschuldet wurden, können daraus keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Sofern der Käufer nicht Verbraucher im Sinne des Paragraphen 1 KSchG ist, gilt eine Überschreitung um die Hälfte der aus dem Kaufvertrag sich ergebende Lieferzeit vom Käufer als genehmigt.Ordnungsgemäß gelieferte Waren können nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden. Teillieferungen und Teilrechnungen behalten wir uns vor.

Verzug

Bestellte Waren müssen innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung übernommen werden, widrigenfalls sämtliche Verzugsfolgen vom Käufer zu tragen sind. Für diesen Fall werden zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Lagerkosten für die nicht übernommenen Waren in der Höhe von 1% des Gesamtkaufpreises pro Kalenderwoche vereinbart.

Zahlungsverzug

Bei Überschreitung des Zahlungstermines gelten Verzugszinsen in der Höhe des jeweiligen Debet-Bankzinsfüßes, den uns die Bank verrechnet als vereinbart, ebenfalls sind vom Käufer im Falle eines Zahlungsverzuges sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Schecks werden nur vorbehaltlich ihrer Einlösung angenommen. Zahlungen können nur gegen Firmenquittung geleistet werden.

Gewährleistung

Für seine Erzeugnisse leistet der Verkäufer Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Verkäufer übernimmt jedoch keine Gewähr für die Reinigung und periodisch notwendige Wartung sowie die Störungsbehebung und den ersatz von Teilen, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen. Für Schäden aufgrund eines Verstoßes gegen die Reinigungsanweisung wird keine Haftung übernommen. Im Falle eines gerechtfertigten Gewährleistungsanspruches ist der Verkäufer berechtigt, die Forderung nach Aufhebung des Vertrages dadurch abzuwenden, dass er innerhalb einer Frist von zehn Wochen die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauscht. Diese zehnwöchige Frist beginnt mit Fertigstellung und Anerkenntnis des Mangels durch den Verkäufer. Für den Fall eines berechtigten Gewährleistungsanspruches ist der Verkäufer weiters berechtigt, einen Anspruch des Käufers auf angemessene Preisminderung dadurch abzuwenden, dass er entweder innerhalb einer Frist von zehn Wochen die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauscht, innerhalb dieser Frist eine Verbesserung bewirkt oder das fehlende nachträgt. Auch diese Frist beginnt mit der Feststellung und Anerkenntnis des Mangels durch den Verkäufer. Für produktionsbedingte Farbabweichungen leistet der Verkäufer keine Gewähr. Für die im Zusammenhang mit der Demontage bzw. Montage der Produkte des Verkäufers auftretende Risse bzw. Schäden an Gebäudeteilen (Mauerwerk) haftet der Verkäufer nicht.

Schadenersatz

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit und leichtes Verschulden seiner Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen entstehen.

Eigentumsvorbehalt

Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, bereits eingebaute Elemente wieder abzubauen. Die durch Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte werden vom Käufer schon jetzt mit allen nebenrechten bis zur Höhe der dem Verkäufer zustehenden Kaufpreisforderung samt Zinsen und Kosten an den Verkäufer abgetreten.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung seines Eigentums an der Vorbehaltsware durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen und dem Verkäufer aus diesem Grund aufgewendete Kosten zu ersetzen.

Schutzrechte

Mit dem Verkauf unserer Ware gehen die damit verbundenen Rechte, wie insbesondere Patent-, Marken-, Musterschutz-, Urheber- und sonstige Rechte nicht auf den Käufer über.

Datenschutz

Der Käufer erklärt sich mit der Erfassung, der elektronischen Verarbeitung / Speicherung und Verwendung seiner Daten für produktbezogene Informationen einverstanden.

Gerichtsstand

Sofern der Käufer nicht Verbraucher im Sinne des Paragraphen 1 KSchG ist, wird Wien als Gerichtsstand vereinbart.