Förderungen Burgenland

Förderungen Burgenland

Mit ZABRANSKY kommen Sie einfach und sicher zu Ihrer Förderung

Die Beantragung einer Förderung ist denkbar einfach. Alles was Sie tun müssen, ist das entsprechende Antragsformular auszufüllen. Von uns bekommen Sie dann eine Rechnung inklusive Montagekosten und Vermerk, dass Ihr Sicherheitstürsystem nach der ÖNORM B 5338 positiv geprüft wurde.

Voraussetzungen der Förderung

  • Antragsteller und Antragstellerinnen mit Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im Burgenland.
  • Es werden nur einbruchshemmende Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse 3 gefördert.
  • Der Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau eingereicht werden.
  • Der Zuschuss kann nur einmal gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterzeichneter Förderungsantrag ›› Zu den Antragsformularen
  • Rechnung über die Anschaffung samt Nachweis der vollständigen Zahlung
  • Abnahmeprotokoll

Kosten und Zahlung

Für den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre, welche nach der ÖNORM B 5338 geprüft und gekennzeichnet sein muss und über mindestens Widerstandsklasse 3 verfügt, kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten, maximal jedoch EUR 500,00, gewährt werden.

›› Zu den Antragsformularen

 

 

Angaben ohne Gewähr.