Förderungen Niederösterreich
Die Förderung des Landes Niederösterreich wurde mit 31.12.2018 eingestellt.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder Gemeinde hinsichtlich lokaler Förderungen.
Förderung Wiener Neudorf
Mit ZABRANSKY kommen Sie einfach und sicher zu Ihrer Förderung
Die Beantragung einer Förderung ist denkbar einfach. Alles was Sie tun müssen, ist das entsprechende Antragsformular auszufüllen. Von uns bekommen Sie dann eine Rechnung inklusive Montagekosten und Vermerk, dass Ihr Sicherheitstürsystem nach der ÖNORM B 5338 positiv geprüft wurde.
Voraussetzungen der Förderung
- Das Wohnobjekt muss im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wiener Neudorf liegen.
- Es werden nur einbruchshemmende Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse 2 gefördert.
- Der Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau eingereicht werden.
- Details entnehmen Sie der Richtlinie der Marktgemeinde Wiener Neudorf über die Förderung der Anschaffung von Sicherheitseinrichtungen. ›› Zur Richtlinie
Erforderliche Unterlagen
Unterzeichneter Förderungsantrag ›› Zu den Antragsformularen
Kopien der folgenden Unterlagen
- Rechnung über die Anschaffung samt Nachweis der vollständigen Zahlung
- Meldezettel (nicht älter als 6 Monate)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Durchführungs- und Abnahmebestätigung durch ein befugtes Unternehmen
- Schriftliche Zustimmung des Vermieters / der Vermieterin (bei Mietobjekten)
- Schriftliche Zustimmung des/der Förderwerberin über die richtlininegemäße Verwendung der personenbezogenen Daten
Kosten und Zahlung
Für den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre, welche nach der ÖNORM B 5338 geprüft und gekennzeichnet sein muss und über mindestens Widerstandsklasse 2 verfügt, kann ein Zuschuss im Ausmaß von 25 Prozent der Kosten, maximal jedoch EUR 500,00, gewährt werden.
Angaben ohne Gewähr.