Förderungen Wien

Förderungen Wien

Mit ZABRANSKY kommen Sie einfach und sicher zu Ihrer Förderung

Die Beantragung einer Förderung ist denkbar einfach. Alles was Sie tun müssen, ist das entsprechende Antragsformular auszufüllen. Von uns bekommen Sie dann eine Rechnung inklusive Montagekosten sowie ein Zertifikat, dass die Türe nach der ÖNORM B 5338 positiv geprüft wurde.

Voraussetzungen der Förderung

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • MieterInnen von Wohnungen
  • EigentümerInnen von Wohnungen

Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:

  • FörderungswerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
  • Nutzfläche der Wohnung: mindestens 22 Quadratmeter.
  • Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet.
  • Der Einbau solcher Türen in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern, sowie der bloße Austausch von Schlössern und ähnlichem, wird nicht gefördert.

Es werden nur einbruchshemmende Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse 3 gefördert.

Hinweis: Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnung, die ein Rechnungsdatum (ein Fertigstellungsdatum) bis längstens sechs Monate vor Antragstellung in der MA 50 aufweist
  • Ein entsprechendes Zertifikat zur der Einhaltung der ÖNORM B 5338 ab der Widerstandsklasse 3
    • Bei Mietwohnungen: Zustimmung der HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung zum Türeinbau
    • Bei Mietwohnungen in Städtischen Wohnhäusern (Gemeindebauten): Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten im Sinne des WWFSG 1989

Kosten und Zahlung

Für den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre, welche nach der ÖNORM B 5338 geprüft und gekennzeichnet sein muss und über mindestens Widerstandsklasse 3 verfügt, kann ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 400 Euro je Türflügel, gewährt werden.

›› Zu den Antragsformularen

 

Angaben ohne Gewähr.